Wohn- und Arbeitsstätte

Junge Erwachsene im Alter von 18 bis ca. 27 Jahren, die psychisch erkrankt oder von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind, finden bei uns einen vorübergehenden Lebensort.

Ihr Start ins Leben wird unter anderem erschwert durch Angst- und Zwangsstörungen, depressive Erkrankungen, Internetsucht und soziale Isolation, Essstörungen, Borderline- und schizophrene Störungen bei altersentsprechenden kognitiven Fähigkeiten.

Ziele des Aufenthaltes sind die Erlangung der Ausbildungsreife, die persönliche Berufsfindung sowie der Erwerb sozialer Kompetenzen und lebenspraktischer Fähigkeiten, um sowohl privat als auch beruflich ein eigenverantwortliches Leben in der Gesellschaft führen zu können.

Die Dauer des Aufenthalts ist individuell und beträgt in der Regel bis zu zwei Jahren.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung von Behinderung bedroht oder betroffen sind.

Sie können – oft nach einer stationären Behandlung – nicht mehr in ihrem bisherigen Lebensumfeld verbleiben, da dieses Umfeld ihre Selbständigkeit eher behindert als fördert. Sie benötigen daher für einen begrenzten Zeitraum eine besondere Unterstützung und Förderung, um anschliessend ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben in Beruf und Gesellschaft führen zu können.

Folgende psychische Erkrankungen und Beeinträchtigungen können u. a. ein Aufnahmegrund sein:

  • Affektive- und schizoaffektive Störungen, wie z.B. depressive und bipolare Störungen
  • Schizophrene, schizotype und wahnhafte Störungen, Psychosen
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • dissoziative Störungen (Konversionsstörungen)
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen, posttraumatische Störungen
  • Neurotische Störungen, wie z.B. Angst- und Zwangsstörungen
  • Medienabhängigkeit, soziale Isolation
  • somatoforme Störungen, wie z.B. Essstörungen

Alle jungen Erwachsenen, die unsere Betreuung suchen, bedürfen vorübergehend einer gezielten, kombinierten Unterstützung und Förderung in den Bereichen:

  • Persönliche Lebensführung
  • Erlangung der Ausbildungsreife

Die meisten jungen Menschen sind aufgrund ihrer Erkrankung, Behinderung oder drohenden Behinderung schon einmal oder mehrfach an der Schwelle zwischen Schule und Berufsausbildung gescheitert.

Ihre berufliche und soziale Integration kann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden, da sie eine positive Prognose haben und aller Voraussicht nach ein selbständiges privates und berufliches Leben führen können.

Durch die intensive, jedoch zeitlich begrenzte Unterstützung am Anfang des Erwachsenenalters und zu Beginn des Berufslebens soll eine Hilfesystemkarriere vermieden werden.

Die besondere Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten macht unser Konzept zu einer sehr geeigneten Maßnahme, um jungen Erwachsenen nach Jugendhilfemaßnahmen den Start ins Berufsleben zu ermöglichen.

Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden können junge Erwachsene mit:

  • akuten, psychiatrischen Erkrankungen, die der klinischen Behandlung bedürfen
  • nicht therapierte, primäre Suchterkrankungen
  • straffälliges Verhalten

Aufnahmevoraussetzungen

Folgende Aufnahmevoraussetzungen prüfen wir im Aufnahmeverfahren:

  • Absprachefähigkeit
  • ausreichende innere Struktur und Stabilität, um sich an Hausregeln zu halten
  • Einsicht in den Hilfebedarf und Bereitschaft, gemeinsam erstellte Teilhabepläne umzusetzen
  • Grundfähigkeiten und Bereitschaft zur Alltagsbewältigung
  • die Bereitschaft sich auf ein intensives berufsvorbereitendes Training in der Tagesstruktur einzulassen und aktiv bei der beruflichen Perspektivsuche mitzuwirken
  • die Bereitschaft sich auf ein Training im Bereich Wohnen und persönliche Lebensgestaltung einzulassen

Beratung

Für das Aufnahmeverfahren in die Wohn- und Arbeitsstätte steht Ihnen unser Aufnahmeteam mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte setzen Sie sich am besten bereits vor Beantragung der Kostenübernahme mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

Kontakt

Ziele des Aufenthalts

Das Ziel des Aufenthaltes in der Wohn- und Arbeitsstätte Impulshaus Engen ist die Entwicklung einer möglichst umfassenden, den individuellen Fähigkeiten optimal angepassten Selbständigkeit in der persönlichen Lebensführung sowie die Erlangung der grundlegenden Kompetenzen für die Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit.

Dies beinhaltet die Befähigung zu einem selbständigen Leben ausserhalb einer Einrichtung in üblichen Wohn- und Arbeitsverhältnissen oder zunächst eine Fortsetzung der Hilfe in weniger intensiven Betreuungsformen.

Die gesunde Ablösung aus den Versorgungsstrukturen der Familie und die Übernahme von Eigenverantwortung, insbesondere im Verhältnis zu den engsten Angehörigen, ist ein wichtiges Ziel der Maßnahme.

Grundsätzliches Ziel der Maßnahme ist die Übernahme von Eigenverantwortlichkeit und die Entwicklung einer persönlichen Lebens- und Berufsperspektive.

Grundlagen für die Erreichung dieses Zieles sind:

  • die psychische Stabilisierung und Flexibilisierung
  • Einsicht in die eigene psychische Erkrankung und deren Einschränkungen
  • Verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Erkrankung
  • Verantwortlicher Umgang mit Psychopharmaka
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Ärzten, Psychotherapeuten, Beratungsstellen u.A.
  • Psychosoziale Nachreifung
  • Entwicklung von Ich-Stärke
  • Stärkung des Selbstvertrauens
  • Erlangung sozialer Kompetenzen zur Integration in Familie, Freundeskreis, berufliches und gesellschaftliches Leben
  • Wahrnehmung eigener Bedürfnisse und Grenzen
  • Fähigkeit zu selbständiger Lebensführung und -gestaltung
  • Verantwortlicher und gesundheitsfördernder Umgang mit der Freizeitgestaltung
  • Kompetenzen zur praktischen Alltagsbewältigung
  • Erlangung der Ausbildungsreife
  • Die Fähigkeit, den Anforderungen einer Ausbildung zu entsprechen

Die Ziele der Maßnahme sind erreicht, wenn der Wechsel in eine ambulante Betreuung oder in eine selbständige Wohnform möglich ist und eine Ausbildung, eine berufliche Tätigkeit oder ein Schulbesuch bzw. Studium vorbereitet wurde.

Können diese Ziele innerhalb von zwei Jahren nicht erreicht werden, bereiten wir mit dem jungen Erwachsenen einen Übergang in eine andere betreute Wohnform vor. Diese sollte idealerweise weniger Betreuung aufweisen als es unser Konzept vorsieht.

In begründeten Fällen und nach Genehmigung des Kostenträgers können die zwei Jahre überschritten werden. Dies setzt eine zuvor erarbeitete und konkret vorbereitete berufliche Perspektive voraus.